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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Winiger Zwergä
1. Betreuungstarife
1.1 Baby bis 18 Monate
| Ganzer Tag: |
CHF 120.- (inkl. Windeln, Pflegprodukte, Ausflüge & Babybrei) |
1.2 Ab 18 Monate bis Kindergarteneintritt
| Ganzer Tag: |
CHF 100.- (inkl. Windeln, Pflegprodukte, Ausflüge & Essen) |
Es können ausschliesslich ganze Betreuungstage gebucht werden.
Die Mindestbelegung beträgt 2 Betreuungstage pro Woche.
2. Verrechnung und Abwesenheit
Die Betreuungskosten beziehen sich auf den vertraglich vereinbarten und reservierten Betreuungsplatz.
Der Platz wird für das Kind freigehalten und entsprechend verrechnet – unabhängig davon, ob das Kind anwesend oder abwesend ist (z. B. bei Krankheit, Ferien, Feiertagen, Quarantäne, Lockdown oder aus sonstigen Gründen). Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion der Betreuungskosten bei Abwesenheit besteht nicht.
3. Zusatzbetreuung
Nach vorgängiger Absprache besteht die Möglichkeit, das Kind zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten betreuen zu lassen.
Zusatzbetreuung ist nur nach vorheriger Zustimmung und bei verfügbarer Kapazität möglich und wird mit CHF 15.– pro Stunde verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich jeweils am 23. des Monats.
Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum.
Mahnwesen
• Zahlungserinnerung nach 11 Tagen
• 1. Mahnung nach 14 Tagen (Mahngebühr CHF 10.–)
• 2. Mahnung nach 20 Tagen (Mahngebühr CHF 25.–)
Bei weiterhin ausbleibender Zahlung können Verzugszinsen sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten geltend gemacht werden. Diese gehen vollumfänglich zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
Bei Zahlungsverzug ist die Tagesmutter berechtigt, den Betreuungsplatz bis zum vollständigen Zahlungseingang vorübergehend zu sistieren. Die Zahlungspflicht bleibt während dieser Zeit bestehen.
5. Kündigung
Der Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.
Während der Kündigungsfrist ist der vereinbarte Betreuungsplatz weiterhin kostenpflichtig.
6. Feiertags- und Ferienregelung
An offiziellen Feiertagen des Kantons Zürich bleibt Winiger Zwergä geschlossen.
Vertraglich vereinbarte Betreuungstage, die auf einen offiziellen Feiertag fallen, werden regulär verrechnet. Ein Anspruch auf Ersatzbetreuung oder Rückerstattung besteht nicht.
Die Ferien der Tagesmutter werden frühzeitig bekannt gegeben.
Während der Ferien der Tagesmutter entfällt die Betreuungspflicht. Für diese Zeit werden keine Betreuungskosten verrechnet.
7. Krankheit des Kindes
Kranke Kinder dürfen nicht betreut werden.
Bei ansteckenden Krankheiten ist die Tagesmutter umgehend zu informieren.
8. Krankheit oder Ausfall der Tagesmutter
Bei Krankheit oder unvorhersehbarem Ausfall der Tagesmutter entfällt die Betreuungspflicht.
Für den entsprechenden Zeitraum werden keine Betreuungskosten verrechnet.
9. Schweigepflicht
Die Parteien verpflichten sich, über sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Betreuungsverhältnis erhalten, Stillschweigen zu bewahren.Diese Schweigepflicht gilt auch über die Beendigung des Betreuungsverhältnisses hinaus.
10. Impfungen
Die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass ihr Kind gemäss dem jeweils aktuellen Schweizerischen Impfplan geimpft ist bzw. die empfohlenen Impfungen eingehalten werden.
Für Folgen von nicht oder unvollständig erfolgten Impfungen kann keine Haftung übernommen werden.
11. Eingewöhnungszeit
Die Eingewöhnungszeit ist kostenpflichtig und dient der schrittweisen Integration des Kindes in die Betreuung. Sie findet erst nach Unterzeichnung des Betreuungsvertrages statt.
Die Eingewöhnung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Anwesenheitspensum und wird mit CHF 15.– pro Stunde verrechnet.
Die Eingewöhnung erfolgt grundsätzlich ohne dauerhafte Begleitung der Eltern, sofern nichts anderes vereinbart wird.Die Dauer der Eingewöhnungszeit wird individuell auf das Kind abgestimmt und von der Tagesmutter festgelegt.
12. Bring- und Abholzeiten
Die vertraglich vereinbarten Bring- und Abholzeiten sind verbindlich einzuhalten.
Verspätete Abholungen können mit CHF 15.– pro angebrochene Viertelstunde zusätzlich verrechnet werden.
Sollte das Kind nicht von einer erziehungsberechtigten Person abgeholt werden, ist die Tagesmutter vorgängig zu informieren.
13. Haftung
Für persönliche Gegenstände des Kindes (Kleider, Spielsachen, Schmuck etc.) wird keine Haftung übernommen.
Für Schäden, die das Kind vorsätzlich verursacht, haften die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
14. Notfälle
In Notfällen ist die Tagesmutter berechtigt, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder das Kind in medizinische Behandlung zu geben.
Die Erziehungsberechtigten werden umgehend informiert.
Allfällige Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
15. Datenschutz
Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Betreuungsverhältnis verwendet.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
16. Erlaubnisse und Einwilligungen
16.1 Autofahrten
Im Rahmen der Betreuung (z. B. für Ausflüge oder im Notfall) kann es erforderlich sein, Kinder im Auto mitzuführen.
Ein altersgerechter und gesetzeskonformer Kindersitz ist gewährleistet.
Die Mitnahme im Auto erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
16.2 Foto- und Medienveröffentlichung
Öffentlich zugängliche Veröffentlichungen (Social Media etc.) erfolgen ausschliesslich in anonymisierter Form.Dabei werden weder Namen noch persönliche Daten des Kindes genannt.
Eine Veröffentlichung – auch in anonymisierter Form – erfolgt ausschliesslich mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten.Nicht anonymisierte Fotos werden ausschliesslich im passwortgeschützten Elternbereich der Website hochgeladen und sind nur für berechtigte Personen zugänglich. Auch hierfür ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern erforderlich.
16.3 Widerruf
Die erteilten Einwilligungen können jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Stand: 03.03.2026